Zitate aus dem privatem E-Mail-Verkehr zwischen zwei Personen können das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen <link http: www.online-und-recht.de urteile zitate-aus-privatem-e-mail-verkehr-koennen-rechtswidrig-sein-landgericht-hamburg-20170310 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 10.03.2017 - Az.: 324 O 687/16).
Der Kläger war ein anerkannter deutscher Historiker und Professor für Osteuropa. Aufgrund seines Renommees als Gewaltforscher nahm er in der jüngsten Vergangenheit in verschiedenen Medien zur sogenannten Flüchtlingskrise Stellung.
Ein ehemaliger Student von ihm schrieb ihn an und bat um Meinungsaustausch zu dem aktuellen Thema. Es folgte eine umfangreiche Diskussion per E-Mail. Der Ex-Student war u.a. auch journalistisch tätig, so dass auf dem Web-Portal der Beklagten schließlich ein Artikel veröffentlicht wurde, in dem aus dem E-Mail-Verkehr zitiert wurde.
Das LG Hamburg sah hierin eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Der Kläger habe erwarten dürfen, dass der privat geführte E-Mail-Austausch auch privat bleibe. An keiner Stelle sei der Hinweis erfolgt, dass die Diskussion möglicherweise journalistisch verwendet würde.
Das besprochene Thema habe zwar ein hohes gesellschaftliches Interesse. Auch habe der Kläger sich in der Vergangenheit hierzu mehrfach öffentlich geäußert.
Dies rechtfertige jedoch nicht, ungefragt einzelne Sätze aus einer vertraulich geführten Diskussion öffentlich zu verwenden.