Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Zitate aus privatem E-Mail-Verkehr verletzen Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Zitate aus dem privatem E-Mail-Verkehr zwischen zwei Personen können das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen <link http: www.online-und-recht.de urteile zitate-aus-privatem-e-mail-verkehr-koennen-rechtswidrig-sein-landgericht-hamburg-20170310 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 10.03.2017 - Az.: 324 O 687/16).

Der Kläger war ein anerkannter deutscher Historiker und Professor für Osteuropa. Aufgrund seines Renommees als Gewaltforscher nahm er in der jüngsten Vergangenheit  in verschiedenen Medien zur sogenannten Flüchtlingskrise Stellung.

Ein ehemaliger Student von ihm schrieb ihn an und bat um Meinungsaustausch zu dem aktuellen Thema. Es folgte eine umfangreiche Diskussion per E-Mail. Der Ex-Student war u.a. auch journalistisch tätig, so dass auf dem Web-Portal der Beklagten schließlich ein Artikel veröffentlicht wurde, in dem aus dem E-Mail-Verkehr zitiert wurde.

Das LG Hamburg sah hierin eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Der Kläger habe erwarten dürfen, dass der privat geführte E-Mail-Austausch auch privat bleibe. An keiner Stelle sei der Hinweis erfolgt, dass die Diskussion möglicherweise journalistisch verwendet würde.

Das besprochene Thema habe zwar ein hohes gesellschaftliches Interesse. Auch habe der Kläger sich in der Vergangenheit hierzu mehrfach öffentlich geäußert.

Dies rechtfertige jedoch nicht, ungefragt einzelne Sätze aus einer vertraulich geführten Diskussion öffentlich zu verwenden.

Rechts-News durch­suchen

15. November 2024
Bei Dauerschuldverhältnissen mit nur einer einmaligen Zahlungsverpflichtung besteht keine Pflicht für einen Online-Kündigungsbutton.
ganzen Text lesen
31. Oktober 2024
Online-Marktplätze haften für Urheberrechtsverstöße ähnlich wie Video- und Sharehosting-Plattformen und müssen bei Kenntnis präventiv gegen weitere…
ganzen Text lesen
22. Oktober 2024
Die Werbung für Mietwagen-Abholungen "am Terminal" ist irreführend, wenn tatsächlich ein Shuttlebus genutzt werden muss, um den Standort zu erreichen.
ganzen Text lesen
19. September 2024
Qualcomm muss eine Geldbuße von ca. 238,7 Millionen Euro wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung zahlen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen