Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bereits-beim-upload-eines-einzigen-albums-in-musiktauschboerse-5-u-60-09-oberlandesgericht-hamburg-20100217.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.02.2010 - Az.: 5 U 60/09) schließt sich der Meinung an, dass bereits der Upload eines einzigen Musikalbums ein gewerbliches Ausmaß erreichen kann.
Es ging wieder einmal um den urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch.
Die Hanseatischen Juristen sind der Ansicht, dass das gewerbliche Ausmaß sowohl qualitativ als auch quantitativ zu bestimmen sei. Danach reiche es bereits der Upload eines einziges Musikalbums aus, wenn es in der relevanten Verkaufsphase geschieht.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".