In einem aktuellen Verfügungsverfahren hat das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile impressum-fuer-unternehmer-auf-facebook-ist-pflicht-3-08-o-136-11-landgericht-frankfurt_am_main-20111019.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.10.2011 - Az.: 3-08 O 136/11) entschieden, dass eine Unternehmenspräsenz auf Facebook ein ordnungsgemäßes Impressum haben muss.
Die Parteien waren Mitbewerber. Die Beklagte unterhielt eine Facebook-Webseite, das jedoch über kein ordnungsgemäßes Impressum verfügte.
Die Frankfurter Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.
Bereits vor kurzem hatte das LG Aschaffenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile impressumspflicht-fuer-gewerblich-genutzten-facebook-account-2-hk-o-54-11-landgericht-aschaffenburg-20110819.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2011 - Az.: 2 HK O 54/11) identisch entschieden und ebenfalls eine Impressumspflicht für Facebook-Pages bejaht.