Der BGH hat eine wichtige Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile vertretungsmacht-eines-stellvertreters-wenn-verkaueufer-dauerhaft-nicht-persoenlich-auftritt--bundesgerichtshof-20141219 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.12.2014 - Az.: V ZR 194/13) zum Umfang der Vertretungsmacht eines Stellvertreters getroffen:
Leitsatz:
"Verzichtet der Verkäufer auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer und überlässt er dem Vermittler die Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife, darf der Käufer bei verständiger Würdigung im Allgemeinen davon ausgehen, dass der Vermittler bei der Beratung (auch) namens und in Vollmacht des Verkäufers handelt."