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Diese Woche steht vor allem das Thema der neuen Online-Abmahnwelle bzgl. angeblicher Patentverletzungen im Vordergrund.
Aus dem gerichtlichen Teil hervorzuheben ist die Entscheidung des Hmb. VerfassungsG (Online-Roulette rechtswidrig). Einen breiten Raum nimmt diesmal der außergerichtliche Bereich ein: Staatsanwaltschaftl. Ermittlungen gegen ODEM.org, TKG-Entwürfe online, Begrenzung der Telefonüberwachung, Betrug bei Online-Auktionen.
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Die Themen im Überblick:
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1. BVerfG: Werbung einer Arztklinik zulässig
2. Hmb. VerfassungsG: Online-Roulette rechtswidrig
3. LG Köln: Online-AGB ?
4. Neue Online-Abmahnwelle: Patentverletzungen?
5. Staatsanwaltschaftl. Ermittlungen gegen ODEM.org
6. Interview mit RegTP-Präsident über 0190-Dialer
7. Neues Telekommunikations-Recht: Gesetzes-Entwürfe online
8. FDP: Begrenzung der Telefon-Überwachung
9. Online-Auktionen: Betrüger in 1.500 Fällen festgenommen
10. 0190-Gesetz soll ausgeweitet werden
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1. BVerfG: Werbung einer Arztklinik zulässig
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Die Werbung von Ärzten war in der Vergangenheit schon häufiger Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung. Das BVerfG (Beschl. v. 17. Juli 2003 - Az. 1 BvR 2115/02 = http://tinyurl.com/rsj2 ; Beschluss vom 26. August 2003 - Az. 1 BvR 1003/02 = http://tinyurl.com/rsj7) hatte erst in jüngster Vergangenheit klar zum Ausdruck gebracht, dass die Werbung von Ärzten bzw. Arztkliniken zunehmend weniger restriktiv zu handhaben ist.
In dem aktuellen Urteil des BVerfG (Beschl. v. 26.9.2003 - Az.: 1 BvR 1608/02 = http://tinyurl.com/rsja) setzen die höchsten deutschen Richter diese Rechtsprechung nahtlos fort:
"Berufswidrig ist Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt. Aus dem Werbeträger allein kann nicht auf eine Gefährdung eines Gemeinwohlbelangs wie der Gesundheit der Bevölkerung oder mittelbar auf einen Schwund des Vertrauens der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität der Ärzte geschlossen werden, solange sich die Werbemittel im Rahmen des Üblichen bewegen. (...)
Grundlage der angegriffenen Entscheidung ist § 20 BO in Verbindung mit § 1 UWG. Das angegriffene Werbeverbot ist allerdings nur dann verfassungskonform, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass lediglich berufswidrige Werbung unzulässig ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden."
Das BVerfG hat im vorliegenden Fall klar festgestellt, dass das Werbeverbot nicht verfassungskonform ausgelegt wurde, sondern die Antragstellerin unzulässig in ihren Grundrechtenrechten (freie Berufsausübung nach Art. 12 GG) verletzt wurde.
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2. Hmb. VerfassungsG: Online-Roulette rechtswidrig
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Die Zulassung des Online-Roulette ist nicht mit dem Spielbankgesetz vereinbar. Die entsprechenden Normen der Verordnung über die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in Hamburg (Spielordnung) sind nichtig. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht heute (21.10.2003) entschieden. Es hat damit dem Normenkontrollantrag von 50 Mitgliedern der Bürgerschaftsfraktionen von GAL und SPD stattgegeben.
Gegenstand des Verfahrens war die Änderung der Spielordnung vom 28. Mai 2002, mit der der Senat das Online-Roulette in den Kreis der zugelassenen Spiele aufgenommen hat. Das Online-Roulette wird im Spielsaal der Spielbank durchgeführt und von dort aus in das Internet übertragen. Spieler können auf elektronischem Wege über das Internet an dem Spiel teilnehmen.
Die Antragsteller haben die Ansicht vertreten, die Änderung der Verordnung sei nicht mit dem – höherrangigen – Spielbankgesetz vereinbar und daher nichtig. Denn das Spielbankgesetz gehe davon aus, dass das Spiel in den Räumen der Spielbank unter gleichzeitiger Anwesenheit von Personal und Spielenden durchgeführt werde. Nur auf diese Weise könne der mit dem Spielbankgesetz verfolgte Schutzzweck – die wirksame Überwachung des Glücksspiels – erreicht werden. Eine Zulassung des Online-Roulette setze daher die entsprechende – vom Parlament vorzunehmende – Änderung des Spielbankgesetzes voraus.
Der Senat ist dem entgegengetreten. Dem Spielbankgesetz könne eine Präsenzpflicht nicht entnommen werden. Vielmehr überlasse es der Spielordnung und damit dem Senat weitgehend die Ausgestaltung der Spielbank. Zweck des Gesetzes sei die Kanalisierung des Spieltriebs durch Angebot einer staatlich kontrollierten Spielalternative. Diese müsse aber zeitgemäß und attraktiv sein. Das Online-Roulette sei zugelassen worden, um vergleichbare, aber illegale Spiele im Internet einzudämmen.
Der Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts Wilhelm Rapp führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus: Das Spielbankgesetz gehe von der Durchführung des gesamten Spiels in den Räumlichkeiten der Spielbank, also auch von der Präsenz der Spieler in der Spielbank, aus. Das könne nicht nur dem Wortlaut des Spielbankgesetzes entnommen werden, sondern ergebe sich auch aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber sich ausdrücklich am überkommenen Leitbild einer staatlich konzessionierten Spielbank orientiert habe. Schließlich habe der Gesetzgeber mit dem Gesetz den Schutz der Spieler vor krimineller Ausbeutung bezweckt, womit zugleich ein Schutz der Spieler vor ruinösem Spiel einhergehe. Dieses Ziel habe der Gesetzgeber dadurch gesichert, dass er von Spielen ausgegangen sei, welche die Präsenz der Spieler in der Spielbank erforderten.
Das Online-Spiel weise dagegen eine deutlich niedrigere Zugangsschwelle für den potentiellen Teilnehmer auf und bleibe auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Kontrolle des Spielers und seines Spielverhaltens hinter dem Präsenzspiel zurück. Die Vorschriften der Spielordnung, die das Online-Roulette zuließen, seien daher mit der Ermächtigungsgrundlage im Spielbankgesetz nicht vereinbar und nichtig. Nur die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg könne daher durch eine gesetzliche Regelung über die Zulassung des Online-Roulette entscheiden.
Quelle: Pressemitteilung des Hmb. Verfassungsgerichts v. 21. Oktober 2003
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3. LG Köln: Online-AGB ?
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Das LG Köln (Urteil vom 29.01.2003 - Az.: 26 O 33/02 = http://www.jurpc.de/rechtspr/20030256.htm) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Online-AGB in einen Vertrag einbezogen sind.
Nach Ansicht der Richter handelte es sich im vorliegenden Fall um keine AGB, da der Nutzer die Bestimmungen nicht zwingend beim Vertragsschluss im Internet zur Kenntnis nehmen muss, sondern er im Rahmen des Vertragsschlusses nur zufällig auf die betreffende Passage der Bestimmungen stoßen konnte:
"Zwar kann der Kunde danach im Rahmen der Buchung zufällig auch auf den betreffenden Teil des Internet-Auftritts der Beklagten gelangen. Zwingend und von der Beklagten erkennbar beabsichtigt ist dies aber nicht.
Dann kann aber nach Auffassung der Kammer nicht davon ausgegangen werden, daß die Beklagte diese Passage generell in die Verträge mit ihren Kunden bei der Buchung einbeziehen will."
Die Einstufung als AGB oder Nicht-AGB ist deswegen von großer rechtlicher Relevanz, weil an AGB wesentlich höhere rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen gestellt werden als an Einzelfall-Angaben.
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4. Neue Online-Abmahnwelle: Patentverletzungen?
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Eine neue Abmahnwelle über angebliche Patentverletzungen macht diese Tage die Runde.
Die Patentverletzung erfolge - so der Abmahner - im jeweils genutzten Domain-Namen, denn der Domain-Inhaber benutze als .de-Adresse de eine Kombination aus einem Gattungsbegriff und einem Kfz-Kennzeichen, also z.B. "rechtsanwalt-hh.de".
Eine ausgezeichnete Zusammenfassung - auch der juristischen Aspekte - findet sich bei intern.de unter http://www.intern.de/news/4885.html
Zur rechtlichen Bewertung solcher Patente siehe die Ausführungen von Lenz unter http://k.lenz.name/LB/d/archives/000662.html
Nachdem es kurzzeitig geheißen hatte, der mit den Abmahnungen beauftragte Rechtsanwalt habe das Mandat niedergelegt, ist dies nach den neuesten Erkenntnissen nicht zutreffend. Der Anwalt beabsichtigt weiterhin, die Ansprüche seines Mandanten durchzusetzen.
Inzwischen gibt anscheinend es eine Vielzahl von Anzeigen gegen den Anwalt und den Abmahner. So warnt die Polizei Braunschweig in einer aktuellen Pressemitteilung vor einer "neuen Betrugsmasche": http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?nr=492083
Einen gewissen Einblick gibt auch ein kurzes Telefon-Interview, das der beauftragte Rechtsanwalt am gestrigen Dienstag gegeben hat: http://tinyurl.com/rsnp
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5. Staatsanwaltschaftl. Ermittlungen gegen ODEM.org
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Unter ODEM.org (= http://www.odem.org) betreibt Alvar Freude bekanntlich ein Internet-Portal, auf dem er über Internet-Zensur und -Filtermaßnahmen informiert. Dabei geht es vor allem um die sog. Düsseldorfer Sperrungsverfügungen, vgl. dazu http://www.jurpc.de/aufsatz/20030016.htm.
Nun wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart Freude u.a. Volksverhetzung (§ 130 StGB) vor, weil Freude auf der Website "FreedomFone" (= http://w2p.odem.org) anbiete, beliebige Internet-Inhalte am Telefon vorzulesen. Der Dienst sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln.
ODEM.org hat zu den aktuellen Vorgängen eine eigene Pressemitteilung herausgegeben: http://odem.org/presse/staatsanwalt.de.html
Eine ausführliche Antwort von Freudes Verteidiger, Thomas Stadler, ist ebenfalls online zu finden: http://odem.org/material/verfahren/stellungnahme.de.html
Freudes Aktivitäten waren schon in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. So z.B. das ebenfalls von ihm betreute Projekt Assoziations-Blaster (= http://www.assoziations-blaster.de), das die Deutsche Bahn abmahnte. Vgl. dazu die ausführliche Dokumentation auf http://www.assoziations-blaster.de/bahn/.
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6. Interview mit RegTP-Präsident über 0190-Dialer
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In einem aktuellen Interview erzählt der Präsident der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) über die Konsequenzen und Auswirkungen des neuen 0190-Gesetzes, das am 15. August in Kraft getreten ist: http://www.vur-online.de/beitrag/55.html
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7. Neues Telekommunikations-Recht: Gesetzes-Entwürfe online
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15. Oktober 2003 den Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) veröffentlicht.
Der TKG-Entwurf ist hier downloadbar (PDF, 850 KB): http://tinyurl.com/rskp
Und hier kann die geplante Telekommunikations-Verordnung (TKV) heruntergeladen werden (PDF, 50 KB): http://tinyurl.com/rskx
Weitere Dokumente sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums einsehbar: http://tinyurl.com/r29h
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8. FDP: Begrenzung der Telefon-Überwachung
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Schon im März 2003 hatte die FDP eine Kleine Anfrage zu den Telefon-Überwachungen in Deutschland gestellt (BT-Drs. 15/598): http://dip.bundestag.de/btd/15/005/1500598.pdf
Jüngst hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sich in einer Stellungnahme klar für eine Neuordnung der Telekommunikations-Überwachung ausgesprochen: http://tinyurl.com/rslb
Nun hat die FDP einen aktuellen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 15/1583) vorgelegt: http://dip.bundestag.de/btd/15/015/1501583.pdf
Dabei geht es vor allem um:
- gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Dauer einer Telefonüberwachung in § 100a StPO zu konkretisieren.
- zu prüfen, welche der in § 100a StPO genannten Taten aus dem Straftatenkatalog gestrichen werden können
- sicherzustellen, dass § 101 StPO in der Praxis Anwendung findet und der von einer Telefonüberwachung Betroffene auch tatsächlich von der Überwachung nach deren Abschluss informiert wird
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9. Online-Auktionen: Betrüger in 1.500 Fällen festgenommen
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Die Polizei Bochum berichtet in ihrer aktuellen Pressemitteilung (= http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?nr=490673) über die Festnahme eines 27-jährigen Mannes, der in dringendem Verdacht steht, in über 1.500 Online-Betrugs-Fällen einen Gesamtschaden von ca. 200.000,- Euro hervorgerufen zu haben.
Zunächst sorgte der Täter durch vorgetäuschte Verkäufe dafür, dass er "gute Bewertungen" bekam. Anschließend bot er unter einer Vielzahl von Benutzernamen verschiedene Waren an und verkaufte diese auch. Er kassierte das Geld im vorwege, lieferte aber nie die Ware.
Es handelt sich hierbei um keinen Einzelfall wie die Verurteilung eines anderen eBay-Betrügers im April diesen Jahres vor dem LG Braunschweig zeigt (vgl. die Kanzlei-Info v. 15.04.2003 = http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=news/news_det_20030415124605.html).
Nach einer aktuellen Umfrage der Zeitschrift CHIP sind knapp 50% der Personen, die an Online-Auktionen teilnehmen, unzufrieden (vgl. die Kanzlei-Info v. 08.08.2003 = http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=news/news_det_20030808003700.html). Bei 17% kam die bestellte Ware gar nicht an, gefolgt von 13%, bei denen die Ware nicht der Beschreibung entsprach. Gefolgt von "Ware kam zu spät" (12%) und "Ware war defekt" (7%). Aufhorchen lässt vor allem die Tatsache, dass 1/5 der Ersteigerer die gewünschte Ware nie erhalten hat. Es wäre sicherlich falsch, diese Zahl allesamt als Betrugsfälle ansehen zu wollen, da durchaus auch andere Gründe für eine Nichtlieferung bestehen können (Höhere Gewalt, Verlust bei Transport usw.). Es bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass 20% der Käufer nicht den eigentlich gewollten Gegenstand erhalten. Eine außerordentlich hohe Rate, die es so im Offline-Bereich nicht gibt.
Die Polizei Bochum rät daher zutreffend bei mittel- oder hochpreisigen Produkten das Treuhandkonto des jeweiligen Online-Auktions-Hauses zu benutzen, um derartige Betrügereien auszuschließen.
Zu den rechtlichen Problemen bei Online-Auktionen hat RA Dr. Bahr eine eigene Rechts-FAQ erstellt, die hier einsehbar ist: http://www.dr-bahr.com/findex.php?p=faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien
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10. 0190-Gesetz soll ausgeweitet werden
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Nach einem Bericht (= http://www.capital.de/bv/art/254236.html) des Zeitschriften-Magazins Capital strebt Verbraucherministerin Künast an, den Anwendungsbereich des erst vor kurzem in Kraft getretenen 0190-Gesetzes auszuweiten.
Bislang gilt das Gesetz nur für 0190- und 0900-Rufnummern. Nun sollen auch weitere Mehrwertdienste-Nummern wie 0118 oder 0137 mit einbezogen werden, da sich in der letzten Zeit der Missbrauch zunehmend auf diesen Bereich verlagert.
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