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Newsletter vom 25.06.2003 11:45 |
Betreff: Rechts-Newsletter 26. KW: Kanzlei RA Dr. Bahr |
Anbei erhalten Sie den Rechts-Newsletter zur 26. KW. Sie finden wie immer aktuelle Urteile, Entscheidungen und sonstige wichtige Informationen zu den kanzleibezogenen Interessenschwerpunkten Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht.
1. 0190-Reform: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an 2. OLG Frankfurt: Verhältnis Namens- und MarkenR bei Domains 3. OECD: Richtlinien gegen Betrug im Internet 4. Reporter ohne Grenzen-Bericht: Überwachungen im Internet 5. Europ. Parlament: Aktuelle Entscheidungen um Software-Patente 6. USA: Gesetz fü ICANN? 7. Neues von der UWG-Reform 8. OLG Hamm: Krombacher-Regenwald-Werbung wettbewerbswidrig 9. Jugendschutzrecht: Indizierungs-Initiative begeht absichtlich Straftat 10. In eigener Sache: ISSN, E-Book und neue Mitgliedschaften 1. 0190-Reform: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an Der Bundesrat hatte am 20. Juni üer das 0190-Reform-Gesetz zu entscheiden. Die CSU hatte schon in der Vergangenheit vehementen Widerstand angekündigt (vgl. den Kanzlei-Newsletter v. 18.06.2003). Auf Antrag von Bayern hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Den Ländern gehen die bisherigen Regelungen nicht weit genug. Das Inkrafttreten der Reform (eigentlich Juli 2003) wird sich somit um unbestimmte Zeit verzögern. Zurück zur Übersicht 2. OLG Frankfurt: Verhältnis Namens- und MarkenR bei Domains (amex.de) In einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 27.03.2003 - Az: 6 U 13/02) hat das OLG Frankfurt a.M. einen wesentlichen Punkt in Sachen Domain-Recht verfestigt: Ein Anspruch aus allgemeinem Namensrecht (§ 12 BGB) besteht nur dann, wenn die Domain nicht geschäftlich genutzt wird. Dies war im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall, so dass das Gericht ausschließlich einen Anspruch nach dem MarkenG geprüft hat. Es handelt sich bei dieser Interpretation um keine absolut neuartige Erkenntnis, denn schon der BGH hatte in der Grundlagen-Entscheidung "shell.de" (Urt. v. 22.11.2002 - Az: I ZR 138/99) ein solches Ausschlußverhältnis anerkannt. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung war diese höchstrichterliche Aussage jedoch bislang weitgehend unberücksichtigt geblieben. Das OLG Frankfurt untermauert nun mit seinem Urteil die Aussage des BGH. Das Domain-Recht bleibt somit auch weiterhin spannend. Erst vor kurzem ergingen die lesenswerten Urteile des OLG Hamm (Urt. v. 18.03.2003 - Az.: 4 U 14/03), vgl. dazu den Kanzlei-Newsletter v. 21.05.2003 "tauchschule-dortmund.de" und die "Mitwohnzentrale II" -Entscheidung des OLG Hamburg (Urt. v. 06.03.2003 - Az.: 5 U 186/01), vgl. dazu den Kanzlei-Newsletter v. 11.06.2003. Zurück zur Übersicht 3. OECD: Richtlinien gegen Betrug im Internet Die Mitgliedsstaaten der Organisation fü wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben sich auf Richtlinien geeinigt, um Verbraucher vor grenzüberschreitendem Betrug insbesondere im Internet zu schützen. Der Text umfasst 16 Seiten und kann hier heruntergeladen werden. Die OECD-Leitlinien sollen den Regierungen dabei helfen, effektiver zusammenzuarbeiten, um grenzüberschreitende Probleme zu verhindern oder zu beenden: "Recognising that most existing laws and enforcement systems designed to address fraudulent and deceptive commercial practices against consumers were developed at a time when such practices were predominantly domestic, and that such laws and systems are therefore not always adequate to address the emerging problem of cross-border fraudulent and deceptive commercial practices." Interessant ist vor allem, dass die Richtlinien keine neue, supra-nationale Polizei schaffen wollen, sondern davon ausgehen, dass die einzelnen nationalen Staaten ausreichend kompetent sind, die anfallenden Probleme zu lösen. Es wird vor allem Wert darauf gelegt, die einzelnen nationalen Lösungsmöglichkeiten (staatliche Überwachung, Selbstkontrolle) als gleichberechtigt anzuerkennen: "These Guidelines are intended to foster international co-operation against fraudulent and deceptive commercial practices. They reflect a commitment by the Member countries to improve their enforcement systems and laws to increase their effectiveness in combating such practices, while recognising that co-operation in particular instances will occur within the existing legal framework. The Guidelines are primarily aimed at national public bodies, as determined by each Member country, with enforcement authority for protecting consumers. They recognise that some Member countries have many competent bodies, some of which are regional or local, that can take or initiate action against fraudulent and deceptive commercial practices. The Guidelines also recognise that in some Member countries private enforcement bodies may play an important and complementary role in ensuring a high level of consumer protection, including in cross-border situations. Zurück zur Übersicht 4. Reporter ohne Grenzen-Bericht: Überwachungen im Internet In dem umfangreichen Bericht "Internet under Surveillance" dokumentiert "Reporter ohne Grenzen" die zum Teil massiven Versuche von Regierungen in 60 Ländern das Netz in Fesseln zu legen: unliebsame Seiten werden herausgefiltert und blockiert, Internetcafes beobachtet, Providern Lizenzen entzogen, Nutzerinnen, Nutzer und Journalisten überwacht, eingeschüchtert, schlimmstenfalls sogar hinter Gittern gebracht. Traurige Bilanz: Ca. 50 "Cyberdissidenten" befinden sich z.Zt. in Haft, weil sie online ihre Meinung äußerten, knapp 40 alleine davon in China. Lesenswert sind auch die Anmerkungen zu den Verhältnissen in Deutschland. Neben den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen werden vor allem die Antiterror-Gesetze nach dem 11. September und die Ausspitzelung durch die Amerikaner (Echelon) kritisiert. Interessant ist ebenso die Tatsache, dass "Reporter ohne Grenzen" zusammen mit der "Deutschen Welle" unter http://www.dw-world.de/internet-ueberwachung eine Kooperation eingegangen ist. Beide zusammen dokumentieren online unter o.g. Adresse die aktuellen Tendenzen bei der Überwachung im Internet. Zurück zur Übersicht 5. Europ. Parlament: Aktuelle Entscheidungen um Software-Patentee In knapp einer Woche, am 30.06., entscheidet das Europäische Parlament, ob "computerimplementierte Erfindungen" (und damit letzten Endes Software) künftig patentierbar ist oder nicht. Bei einer zu weitgehenden Patentierbarkeit befürchten Kritiker vor allem, dass sich ein mächtiges Kartell von Wirtschaftsunternehmen entwickelt, dass dann die Rechte- und Nutzungsvergabe und somit den welten Softwarehandel kontrolliert. Der Verein "Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur" (FFII) hat aus diesem Grunde eine Protest-Unterschriftenliste organisiert, auf der sich international schon mehr als 150.000 Menschen eingetragen haben. Deutschland ist mit knapp 30.000 Unterschriften die führende Protest-Nation, dicht gefolgt von Frankreich mit etwa 27.000 Unterschriften. Ausführliche Hintergrund-Informationen finden sich hier und hier (englisch). In deutscher Sprache ist diese Seite empfehlenswert. Zurück zur Übersicht 6. USA: Gesetz für ICANN? Die oberste Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) war schon in der Vergangenheit Punkt zahlreicher Kritiken. Zum Aufbau und zur Organisationsstruktur von ICANN vgl. den guten Artikel von Thomas Franosch. Bislang ist ICANN - rechtlich betrachtet - ein bloßer Verein, für ihn gelten somit die allgemeinen amerikanischen Gesetze. Dies soll sich nach dem Willen der Washingtoner Abgeordneten Brian Baird und Jay Inslee nun ändern: Sie haben jüngst einen Gesetzesvorschlag zur Regelung der ICANN-Verhältnisse vorgelegt (Fair, Transparent & Competitive Internet Naming Assurance Act). Hintergrund dieses Vorhabens ist wohl die Absicht bestimmter Domain-Registrars, die Einführung des sogenannten Waiting List Service (WLS) für den ehemaligen Domain-Monopolisten VeriSign/Network Solutions zu verhindern. Die unter dem ehemaligen Monopolisten registrierten Domains laufen bald aus. Mittels des WLS soll VeriSign/Network Solutions für diese Domains Vorreservierungen entgegennehmen dürfen, was aber in den Augen der Konkurrenz eine faktische Verlängerung des eigentlich ausgelaufenen Monopols wäre. Neben diesem Thema wird in dem Gesetzesentwurf natürlich auch die uralte Frage der Kontrolle von ICANN gestellt. So sollen die Vergabeverfahren zukünftig durch das General Accounting Office kontrolliert werden. Lesenswert hierzu sind auch der in der Washington Post und bei News.com erschienene Artikel. Zurück zur Übersicht 7. Neues von der UWG-Reform I. Materialien zum Download: Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die sich in der Vergangenheit schon im Kampf gegen Spam wohltuend hervorgehoben hat (vgl. nur den Kanzlei-Newsletter v. 16.04.2003), veröffentlicht nun auf ihren Internetseiten umfangreiche Materialien zur anstehenden UWG-Reform (vgl. den Kanzlei-Newsletter v. 14.05.2003): Referenten- und Regierungsentwurf, Synopse, einführende Erläuterungen und ausführliche Stellungnahmen. II. Bundesrat nimmt Stellung zum UWG-Entwurf: Der Bundesrat hat am 20. Juni zu dem Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Stellung genommen. Im Vordergrund der Stellungnahme stehen folgende Änderungsvorschläge: Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine umfassende Modernisierung des geltenden Wettbewerbsrechts und einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft an. Der Verbraucherschutz wird als Zweck des Gesetzes erstmals ausdrücklich erwähnt. Die bisherige Generalklausel bleibt erhalten, wird jedoch durch einen nicht abschließenden Katalog von Beispielsfällen ergänzt, um ihre Anwendung handhabbarer zu machen. Die Reglementierung von Sonderveranstaltungen entfällt, das heißt, es gibt keine Bestimmungen mehr zur Begrenzung von Schlussverkäufen, Jubiläumsverkäufen und Räumungsverkäufen. Rabattaktionen sind daher auf das ganze Sortiment und während des ganzen Jahres zulässig. Allerdings soll die Werbung mit Preisnachlässen, die in Wirklichkeit nicht gewährt werden (so genannte "Mondpreise"), verboten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll den Verbänden das Recht zustehen, von Unternehmen, die sich nicht an die Wettbewerbsregelung halten, die Gewinne abzuschöpfen. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass sich unlauterer Wettbewerb, der den Verbraucher übervorteilt, nicht lohnt. Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 20. Juni 2003 Zurück zur Übersicht 8. OLG Hamm: Krombacher-Regenwald-Werbung wettbewerbswidrig Jeder kennt sie, die Regenwald-Werbung der Biermarke Krombacher: "Mit jedem verkauften Kasten Krombacher schützen Sie 1 qm Regenwald in Dzanga Sangha". Das OLG Hamm (Urt. v. 12. 11. 2002 - 4 U 109/02) hat nun entschieden, dass diese Werbung gegen § 1 UWG und § 3 UWG verstößt und somit wettbewerbswidrig ist. Es handle sich um einen Fall der gefühlsbetonten Werbung, die nach ständiger Rechtsprechung nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 6.2.2002 - Az.: 1 BvR 952/90; 1 BvR 2151/96). Darunter werden die Fälle erfasst, in denen mit der Werbung für die Waren zugleich an das Mitleid, die Hilfsbereitschaft oder die soziale Verantwortlichkeit des Umworbenen appelliert wird. Zwar sei es prinzipiell mit den guten Sitten im Wettbewerb zu vereinbaren, den Umweltschutz - wie hier geschehen - an den Verkauf der Ware zu koppeln. Denn grundsätzlich müsse ein Wettbewerber auch mit seinem sozialen Engagement werben dürfen. Die Richter haben aber im vorliegenden Fall beanstandet, dass die Regenwald-Werbekampagne nicht transparent genug sei und der Verbraucher daher Gefahr laufe, enttäuscht zu werden. Der Kunde wisse bei dieser Art von Werbung letzten Endes nicht, was er neben dem Kasten Bier für sein Geld erhalte. Zwar werbe man mit der Rettung eines 1 qm Regenwaldes geworben, dies sei aber nur sprichwörtlich zu verstehen, denn der Regenwald lasse sich auf diese Weise nicht schützen. Es bleibe daher im Dunkeln, in welcher Weise dieses Bild vom quadratmeterweisen Schutz des Regenwalds zu deuten sei. Es gebe eine Vielzahl von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten. Die Beklagte konnte auch auf Rückfrage selber nicht substantiiert darlegen, wie der versprochene Schutz gewährleistet werden sollte. Die Beklagte mache sich daher die Spendenbereitschaft vieler Menschen zu Nutze, um ihren eigenen Bierabsatz zu fördern, ohne klar offenlegen zu können, wie das soziale Engagement aussehe. Ein solches Verhalten sei sowohl ein Verstoß gegen die guten Sitten als auch eine Irreführung des Verbrauchers. Zurück zur Übersicht 9. Jugendschutzrecht: Indizierungs-Initiative begeht absichtlich Straftat Der Kanzlei-Newsletter hatte ja schon in der Vergangenheit mehrfach über das neue, zum 1. April in Kraft getretene Jugendschutzrecht kritisch berichtet (vgl. Kanzlei-Newsletter v. 11.06.2003, v. 14.05.2003 und v. 02.04.2003). Nun hat die Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen am Wochenende auf einer Veranstaltung als "symbolischen Akt" an eine minderjährige Person ein indiziertes Computerspiel abgegeben. Jan Petersen, Gründer des Vereins, hat sich im Anschluss selbst angezeigt. Er will damit auf die fragwürdige Indizierung des Spiels aufmerksam machen. Die Initiative hatte sich u.a. auch unter dem Eindruck einer jüngst erlassenen Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in einem anderen Verfahren gegründet. Es wurde das bekannte Spiel "Command & Conquer: Generals" auf den Index gesetzt, momentan läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln der Betreiber-Firma Electronic Arts gegen dieses Verbot. Das aktuelle Vorgehen von Petersen stellt sich - rein rechtlich betrachtet - als Straftat dar, die mit einer Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann. In einem solchen Fall will Petersen vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls auch noch weiter vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Zurück zur Übersicht 10. In eigener Sache: ISSN, E-Book und neue Mitgliedschaften ISSN für Newsletter: Der Kanzlei-Newsletter ist ab sofort bei der Deutschen Bibliothek in Frankfurt a.M. offiziell registriert und besitzt nun eine eigene Zeitschriften-Nummer: ISSN 0340-3718 Promotion als E-Book: Die Promotion von RA Dr. Bahr (Mißbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Internet), die inzwischen mehr als 3.000 Mal heruntergeladen wurde, gibt es ab sofort auch als kostenlosen Download im E-Book-Format. Neue Mitgliedschaften: RA Dr. Bahr ist ab sofort auch Mitglied im Arbeitskreis Elektronisches Publizieren und in der JIPS Anwaltsliste. Zurück zur Übersicht |
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