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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: 20.000,- EUR Geldentschädigung für Details aus dem Liebesleben in Autobiographie

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.06.2008 - Az.: 27 O 310/08) hat entschieden, dass für intime Details aus dem Liebesleben einer Person ein Schadensersatzanspruch von 20.000,- EUR angemessen ist. 

Im Rahmen seiner Autobiographie schrieb der Beklagte auch über sein Verhältnis zur Klägerin.

Bei ihrem Gefängnisaufenthalt habe eine hierarchische Hackordnung geherrscht. Sie sei von der "Obermackerin gekrallt worden, deren Schmusi sie gewesen sei". Sie habe unter ständiger Langeweile gelitten und "Deshalb diese vielen Männergeschichten, deshalb auch ihre Bereitschaft, es lesbisch zu versuchen, ihr Interesse an der Perversion".

Auch stellte der Autor die Behauptung auf, dass "alle sie für eine Nutte, für ein leichtes Mädchen, für ein Groupie, für ein Luder" gehalten hätten.

Die Klägerin sah sich durch diese Äußerungen in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte Schadensersatz.

Zu Recht wie die Berliner Richter entschieden und der Klägerin eine Summe von 20.000,- EUR zusprachen.

Zwar könne der Beklagte als Autor sich auf die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit berufen. Es gebe jedoch keinen sachlichen Grund, derartig private Details aus dem Intimleben der Klägerin einer breiten Öffentlichkeit darzubieten. Insbesondere die Wortwahl und die Art der Darstellung verletze die Klägerin schwerwiegend.

Da das Buch mit den umstrittenen Passagen nur in geringer Stückauflage erschienen sei, hielt das Gericht eine Summe von 20.000,- EUR als Ersatz für angemessen.

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