Die Anonymität im Internet rechtfertigt im Zweifel im Rahmen polizeilicher Ermittlungen die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, so das VG Stade <link http: www.online-und-recht.de urteile erkennungsdienstliche-massnahmen-wegen-anonymitaet-im-internet-1-b-1530-09-verwaltungsgericht-stade-20100309.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.03.2010 - Az.: 1 B 1530/09).
Gegen den Antragsteller wurde wegen mehrere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz polizeilich ermittelt. Er stand unter Verdacht, nicht zugelassene Medikamente aus dem Ausland nach Deutschland importiert zu haben. Daraufhin wurde die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen angeordnet.
Hiergegen wehrte sich der Antragsteller gerichtlich.
Und verlor vor Gericht. Die Juristen des VG Stade waren der Ansicht, dass die Anordnung der Maßnahmen rechtmäßig sei.
Die vorgeworfenen Delikte seien keine Bagatellverstöße, sondern von erheblichem Gewicht. Zudem bringe das Internet die Gefahr der vollkommenen Anonymität mit sich und weise damit ein erhebliches Gefahrenpotential auf.
Es sei daher zulässig, künftige Ermittlungen durch die erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu sichern.