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Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: Architekt darf auf Webseite mit Referenzobjekt werben

Ein Architekt darf auf seiner Homepage über die von ihm betreuten, aber nicht selbst durchgeführten Bauprojekte in Form von Referenzen werben <link http: www.online-und-recht.de urteile architekt-darf-auf-homepage-auch-ohne-bauueberwachung-mit-referenzobjekt-werben-4-u-180-10-oberlandesgericht-karlsruhe-20110127.html _blank external-link-new-window>(OLG Koblenz, Urt. v. 27.01.2011 - Az.: 4 U 180/10).

Der verklagte Architekt hatte für den Kläger eine Produktionsstätte neu geplant. Er hatte auch das Projekt betreut, nur die Bauüberwachung hatte er nicht übernommen. Nach der Kündigung des Architektenvertrages entdeckte der Kläger, dass der Beklagte auf seiner Webseite mit dem Bau als Referenzobjekt warb. Dies hielt er für rechtswidrig.

Die Koblenzer Richter teilten diese Rechtsansicht nicht, sondern wiesen die Klage ab.

Aus der bloßen Erwähnung als Referenzobjekt ergebe sich nicht automatisch und zwingend der Rückschluss, dass der Beklagte behaupte, sämtliche Planungs- und Durchsetzungsleistungen vorgenommen zu haben.

Der durchschnittliche Betrachter werde vielmehr nur davon ausgehen, dass der Werbende zumindest eine wesentliche Leistung zum Entstehen des Werkes beigetragen habe. Dies sei hier zu bejahen, da der Architekt diese hauptsächlichen Maßnahmen erbracht habe.

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