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LG Hamburg: Arzneiunternehmen darf Rätselheft in Apotheke auslegen

Das LG Hamburg (Urt. v. 28.04.2009 - Az.: 312 O 738/08) hat entschieden, dass ein Pharma-Unternehmen, das ein Rätselheft herausgibt, dieses auch in Apotheken auslegen und damit werben darf.

Die Klägerin gab ein monatliche Zeitschrift heraus, die in Apotheken käuflich zu erwerben war. Die Beklagte publizierte in unregelmäßen Abständen ein Magazin, das kostenlos in Apotheken ausgelegt war. Dies Klägerin sah hierin eine unzulässige, wettbewerbswidrige Werbezugabe.

Zu Unrecht. Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab.

Eine Beeinflussung des Publikums sei nicht erkennbar. Das Magazin richte sich ausschließlich an Endverbraucher. Die unmittelbare Absatzförderung durch höhere Bestellungen solle damit nicht bezweckt werden.

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