Auch Interview-Fragen können urheberrechtlichen Schutz genießen, so das LG Hamburg <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 08.11.2012 - Az.: 308 O 388/12).
Der stern übermittelte der FDP im Zuge der Berichterstattung über die Geschäfte von Tochterunternehmen der Liberalen einen Katalog aus 16 Interview-Fragen. Diesen veröffentlichte die Partei ungefragt auf ihrer Webseite.
Der stern ging daraufhin gerichtlich gegen die FDP vor.
Das LG Hamburg bejahte einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch. Auch Interview-Fragen könnten die Schöpfungshöhe erreichen. Im vorliegenden Fall wiesen die Fragen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung Sprachwerke im Sinne des Urheberrechts.