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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Bochum: Auflösende Bedingung in Unterlassungserklärung rechtmäßig

Das LG Bochum <link http: www.online-und-recht.de urteile unterlassungserklaerung-unter-aufloesender-bedingung-zulaessig-12-o-85-09-landgericht-bochum-20090901.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.09.2009 - Az.: 12 O 85/09) hatte darüber zu entscheiden, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unter einer auflösenden Bedingung abgegeben werden kann.

Der Kläger verlangte von der Beklagten wegen eines unerlaubten Werbeanrufs die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Beklagte gab eine solche Erklärung ab, fügte jedoch am Ende nachfolgenden Satz ein:

"Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben."

Dies sah der Kläger als nicht ausreichend an, da seiner Meinung nach eine Unterlassungserklärung ohne eine weitere Bedingung abgegeben werden müsse. Er klagte daher auf Unterlassung.

Zu Unrecht wie nun die Bochumer Richter mitteilten.

Die abgegebene Unterlassungserklärung sei ausreichend, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Denn eine unbefangene und situationsgerechte Betrachtung ergebe, dass vorliegend nur der Fall gemeint sei, dass sich das Handeln später als rechtmäßig herausstelle. Nach dem ohne weiteres erkennbaren Sinn der Bedingungsaufnahme sei es lediglich darum gegangen, von der Verpflichtung Abstand zu nehmen, wenn sich nachträglich das Verhalten als rechtmäßig darstel

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