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Kategorie: Wettbewerbsrecht

EuGH: Ausnutzen des guten Rufs und wirtschaftlichen Erfolgs einer Marke ist unlauter

Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile ausnutzung-der-sogwirkung-einer-marke-ist-unlauter-c-487-07-europaeischer_gerichtshof--20090618.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.06.2009 - Az.: C-487/07) noch einmal klar herausgestellt, dass es rechtswidrig ist, die Sogwirkung einer Marke, d. h. das Ansehen undr den wirtschaftliche Erfolg eines Kennzeichens, auszunutzen.

Das Unternehmen L'Oreal erhob beim High Court of Justice in England Klage gegen das Unternehmen Bellure wegen einer Markenverletzung. L'Oreal stellte ein Vielzahl von berühmten Parfums her und war Inhaber dieser bekannten Marken. Das Unternehmen Bellure produzierte Imitationen dieser Parfums. Sowohl die Parfum-Flakons als auch die Verpackungen wiesen eine starke Ähnlichkeit mit denen von L'Oreal auf.

Das englische Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob ein Dritter, der ein Zeichen ähnlich verwende, die Marke in unlauterer Weise ausnutze.

Die Richter bejahten diese Frage.

Sie führten zur Begründung aus, dass für die Beurteilung dieser Frage eine umfassende Beurteilung vorzunehmen sei. Insbesondere müsse das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft der Marke sowie die Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen festgestellt werden.

Im vorliegenden Fall ziehe das Unternehmen Bellure einen wirtschaftlichen Vorteil daraus, dass es für den vertrieb der minderwertigen Parfums Imitationen der Verpackungen und Flaschen verwende. Die Ähnlichkeit werde absichtlich gesucht, um beim Publikum eine gedankliche Verbindung zu schaffen. Damit profitiere das Unternehmen Bellure zu Werbezwecken von der Wertschätzung der Marke L'Oreal. Denn eine finanzielle Gegenleistung liege nicht vor.

Ein solches Handeln sei unlauter und rechtswidrig.

 

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