Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Begriff "open xchange" fehlt die notwendige Unterscheidungskraft für Markeneintragung

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile open-xchange-als-marke-fuer-computerzubehoer-nicht-eintragungsfaehig-bundespatentgericht--20090305.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.03.2009 - Az.: 30 W (pat) 81/06) hat entschieden, dass der Begriff "open xchange" für die Bereiche Software, Hardware, Installation und Wartung als Marke nicht eintragungsfähig ist, da ihm die notwendige Unterscheidungskraft fehlt.

Im vorliegenden Fall sei insbesondere die Beurteilung aus Sicht der IT-Branche zu berücksichtigen. Dort würde das Wort mit "offener Datenaustausch" übersetzt werden.

Angesichts der einfachen zusammengesetzten Einzelworte werde in dem rein beschreibenden Begriff lediglich ein Sachhinweis gesehen und nicht der erforderliche betriebliche  Herkunftsnachweis.

Daher habe das Wort keine Unterscheidungskraft und könne nicht als Marke eingetragen werden.

 

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen