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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Begriff "www.IT-Visions-de" als Marke für EDV- und Medienbereich nicht unterscheidungskräftig

Der Domainname "www.IT-Visions.de" ist für den Bereich Werbung, Medien und EDV-Beratung nicht als Marke eintragungsfähig, da ihm die Unterscheidungskraft fehlt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile www-it-vision-de-fuer-medien-und-it-bereich-als-marke-nicht-eintragungsfaehig-27-w-pat-108-08-bundespatentgericht--20090217.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.02.2009 - Az.: 27 W (pat) 108/08).

Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte die Eintragung ab, da es sich um eine aus Allgemeinbegriffen zusammengesetzte Wortfolge handle.

Die Anmeldemarke bestehe neben dem Begriff "IT" aus dem Wort "Visions", welche die Allgemeinheit ohne weiteres mit Fantasie oder Träume übersetze. In der Gesamtheit weise die Wortfolge somit auf eine Internetadresse hin, deren Webseite sich mit der Umsetzung zukunftsorientierter Informationstechnologien befasse.

Damit werde die Bezeichnung nur als allgemeiner Hinweis verstanden, deren rein beschreibende Bedeutung im Vordergrund stehe.

 

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