Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hannover: Bewertungs-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Bittet ein Unternehmen trotz ausdrücklichem Verbots bei einem Kunden per E-Mail um eine Bewertung des verkauften Gegenstandes, so handelt es sich dabei um unzumutbare Belästigung (AG Hannover, Urt. v. 03.04.2013 - Az.: 550 C 13442/12).

Der Kläger bestellte bei der Beklagten Autoreifen. Nach Abwicklung des Kaufvertrages teilte der Kläger mit, dass er keine Werbung, Newsletter, Bewertungsanfragen oder ähnliches wolle. Kurze Zeit später übersandte die Beklagte ihm gleichwohl per E-Mail eine Bewertungsanfrage.

Das AG Hannover stufte dies als einen Fall der unzumutbaren Belästigung ein.

Auch Bewertungsanfragen seien im juristischen Sinne Werbung. Der Kläger habe ausdrücklich zuvor erklärt, dass er keine solche Nachfragen wünsche.

Die Beklagte habe trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Klägers eine derartige Nachfrage geschickt und sich somit rechtswidrig verhalten.

Rechts-News durch­suchen

17. September 2026
Wer Ergänzungsfutter für Hunde unter Angabe von unbelegten krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt, verstößt gegen das Werbeverbot.
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen