Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Cache beim Surfen ist rechtmäßige Urheberrechts-Nutzung

Der EuGH <link http: curia.europa.eu juris document _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.06.2014 - Az.: C-360/13) hat entschieden, dass der Cache, den der Browser beim Betrachten einer Webseite auf der lokalen Festplatte des Users anlegt, eine urheberrechtmäßige Handlung darstellt.

Es handle sich bei dem Cache um einen integralen Bestandteil des Internet-Surfens und somit um eine urheberrechtmäßige Aktion. Erlaube der Rechteinhaber das Betrachten der Webseite auf dem Monitor, bedürfe es keiner weiteren Einwilligungshandlung, sondern die Cachekopie sei ordnungsgemäß erstellt worden.

Es handle sich dabei um keine Vervielfältigung im juristischen Sinne, so die EuGH-Richter, die einer gesonderten Zustimmungshandlung bedürfe:

"Daher sind die Bildschirm- und Cachekopien als integraler Bestandteil des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden technischen Verfahrens zu betrachten."

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen