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BPatG: „Cool“ als Marke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 16.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 69/09) hat entschieden, dass das Wort "Cool" nicht als Marke für die Bereiche Events, Sport und TV-Produktionen eintragungsfähig ist. 

Es handle sich um einen Allgemeinbegriff, dem jede Unterscheidungskraft fehle, so die Richter.

Es sei zwar ursprünglich ein englisches Wort, das heutzutage aber in der Jugendsprache und mittlerweile im Alltag der deutschen Sprache gebraucht werde. Der Begriff werde als Synonym für Begriffe wie beispielsweise "hervorragend, kaltschnäuzig" oder aber auch "ruhig" verwendet.

Diese umgangssprachliche, rein beschreibende Bedeutung stehe im Vordergrund, so dass eine Schutzfähigkeit verneint werden müsse.

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