Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Creative Commons-Lizenz "nicht kommerziell" bedeutet rein private Foto-Nutzung

Die Einräumung einer "nicht kommerziellen" Nutzung auf Basis der Creative Commons (CC) erlaubt nur eine rein private Nutzung (LG Köln, Urt. v. 05.03.2014 - Az.: 28 O 232/13).

Beklagte war das Deutschlandradio, das für einen Beitrag auf seiner Webseite ein Bild des Klägers verwendet hatte, das dieser unter eine nicht-kommerzielle CC-Lizenz ("Creative Commons Legal Code AttributiionNonCommercial 2.0") gestellt hatte. Die Beklagte bot den betreffenden Artikel unentgeltlich für jedermann zum Lesen an. Es war keine Werbung geschaltet und es lag auch kein Sponsoring vor. Deutschlandradio berief sich daher auf die CC-Lizenz.

Dies ließ das LG Köln nicht ausreichen.

Als nicht kommerzielle Nutzung sei nur die private Verwendung zu verstehen. Im Zweifel übertrage der Urheber nur solche Rechte, die zwingend erforderlich seien. Alles andere bleibe beim Rechteinhaber.

Hier sei davon auszugehen, dass ausschließlich die private Nutzung erlaubt sein sollte. Die Beklagte verwendete das Bild aber für ihre öffentlich-rechtliche Tätigkeit und somit außerhalb des eingeräumten Schutzbereiches.

Es liege daher eine Urheberrechtsverletzung vor.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen