Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat die Änderungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag am gestrigen Tag abgelehnt. Damit treten die Neuerungen auch nicht in den anderen Bundesländern in Kraft, denn Art. 4 des Änderungsgesetzes lautet:
"Art. 4
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2010 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos."
Sämtliche Aufregungen und Verwirrungen, die die angedachten Neuerungen in der Netzwelt ausgelöst haben (vgl. dazu das <link http: www.supernature-forum.de www-news-und-geruechtekueche _blank external-link-new-window>Interview mit RA Dr. Bahr), sind damit obsolet.