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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Elemente eines Online-Rollenspiels nicht immer urheberrechtlich schutzfähig

Ein Online-Rollenspiel ist nicht per se grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, sondern es hängt vom konkreten Einzelfall ab, ob die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile grundregelwerk-eines-online-rollenspiels-geniesst-nicht-zwingend-urheberrechtsschutz-28-o-180-08-landgericht-koeln-20090729.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.07.2009 - Az.: 28 O 180/08).

Schutzfähig können dabei vor allem einzelne Bereiche des Rollenspiels sein, so z.B. die Handlung oder individuell gestaltete Charaktere. Hingegen rechtlich nicht abgesichert seien allgemeine, genre-typische Attribute, da diese keinen eigenschöpferischen Wert aufwiesen.

Nach Zugrundelegung dieser Grundsätze kam das Gericht zu der Ansicht, dass im vorliegenden Fall keine Urheberrechtsverletzung gegeben sei. Die streitigen Inhalte seien lediglich Genre-Begriffe wie "Beruf", "Schwimmen" oder "Wetterkunde". Ihnen könnten vorliegend keine eigenschöpferische Höhe zugesprochen werden, so dass sie urheberrechtlich nicht schutzfähig seien.

Bei den angegriffenen Regelwerken bestehe zwar durchaus Ähnlichkeit zu den Spielregeln der Klägerin. Jedoch handle es sich dabei um Elemente, die vorher schon bei diversen anderen Rollenspielen standardmäßig verwendet worden seien.

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