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Kategorie: Onlinerecht

Erneut LG Hamburg: Versandkosten-Anzeige bei Google Shopping wettbewerbswidrig

In einem weiteren Verfahren haben wir für eine Mandantin eine gerichtliche Entscheidung bewirkt, wonach die derzeitige Angabe der Versandkosten bei Google Shopping rechtswidrig ist <link http: www.dr-bahr.com download google-shopping-wettbewerbswidrig-lg-hamburg-327-o-245-14-beschluss-v-05-06-2014-.pdf>(LG Hamburg, Beschl. v. 05.06.2014 - Az.: 327 O 245/14).

Wir hatten bereits jüngst in einem anderen Verfahren erwirkt, dass das LG Hamburg <link download lg-hamburg_04-06-2014_315-o-150-14.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.06.2014 - Az.: 315 O 150/14) Google Shopping als nicht rechtskonform eingestuft hat, vgl. <link http: www.dr-bahr.com news versandkosten-anzeige-bei-google-shopping-wettbewerbswidrig.html _blank external-link-new-window>unsere News v. 17.06.2014.

Nun hat eine andere Kammer des LG Hamburg ebenso entschieden.

Die Gegenseite hat die erlassene einstweilige Verfügung inzwischen als endgültige Regelung anerkannt, so dass der Beschluss nunmehr rechtskräftig ist.

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