Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

LG Hamburg: Geschützte Marke "Iron Man" darf nicht von jedem für Werbezwecke genutzt werden

Dem Begriff "Iron Man" kommt eine hinreichende Unterscheidungskraft für den Bereich Triathlon zu, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile markeninhaber-von-iron-man-kann-werbung-dritter-mit-der-marke-untersagen-327-o-480-09-landgericht-hamburg-20100429.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.04.2010 - Az.: 327 O 480/09).

Der Kläger war Markeninhaber der Bezeichnung "Iron Man", der für den Bereich Triathlon angemeldet war. Die Beklagte nutzte den Begriff für die Werbung von Triathlon-Veranstaltungen, die sie erstmals durchführte. Der Kläger sah darin eine Verletzung seiner Marke. Diese sei mittlerweile weltberühmt, schließlich verwende er diese bereits seit mehr 30 Jahren. Daher begehrte er Unterlassung.

Die Hamburger Richter sprachen dem Kläger den Anspruch zu.

Der Begriff sei nicht lediglich eine durchschnittliche Bezeichnung. Die Kombination beider Worte sei vielmehr unüblich und unalltäglich.

Wer das Wort höre, verbinde es automatisch mit Triathlon. Diese Bekanntheit habe der Kläger entscheidend mitgeprägt, da er die Bezeichnung seit vielen Jahrzehnten genau für diesen Bereich verwende.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen