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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Google Maps haftet für rechtswidrige Äußerungen

Google haftet für rechtswidrige Äußerungen Dritter in seinem Dienst "Google Maps" ab Kenntnis, so das LG Berlin (Urt. v. 05.04.2012 - Az.: 27 O 455/11).

Über den Kläger hatte ein unbekannter Dritter im Dienst "Google Maps" folgende Äußerungen online gestellt:

"Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten: seit dieser „Behandlung“ kann ich nicht mehr anziehen, was ich will, ich muss genau überlegen womit ich was abdecken kann. Meine Arme, Mein Po- alles mit Dellen überseht und hängt unvorstellbar hässlich ab. Was ich schon investiert habe in Korrekturoperationen-> nichts hilft mehr! Seid vorsichtig! Seid gewarnt!!! Er ist furchtbar!"

Der Kläger schrieb den bekannten Suchmaschinen-Riesen an und forderte ihn zur Löschung auf. Als Nachweis legte er eine eidesstattliche Versicherung bei. Das US-Unternehmen lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Zum einen handle es sich um zulässige Meinungsäußerungen, zum anderen treffe es gar keine Überprüfungspflichten, da ein Rechtsverstoß zumindest nicht offensichtlich sei.

Das Berliner Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte Google.

Es handle sich bei den Erklärungen um Tatsachenbehauptungen. Ob diese Tatsachen nun falsch oder wahr seien, sei im vorliegenden Fall unerheblich. Denn der Rechtsverstoß von Google liege bereits in dem Umstand, dass der Dienst es unterlassen habe, weitere Ermittlungen hinsichtlich des Wahrheitsgehalts anzustellen.

Auch habe der Kläger in ausreichender Weise den Rechtsverstoß dargelegt, so dass er offensichtlich sei. Durch die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung sei ersichtlich gewesen, dass die Äußerungen unwahr und somit rechtswidrig gewesen seien.

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