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OLG Frankfurt a.M.: Großbuchstabe "B" kann markenrechtlichen Schutz genießen

Auch ein einzelner Buchstabe kann markenrechtlichen Schutz genießen, so das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 30.03.2010 - Az.: 6 U 240/09).

Nach Meinung der Hessischen Richter sei ein einzelner Buchstabe herkömmlichweise kein typisches Mittel zur Herkunftszeichnung. Anders sei dies aber in bestimmten Bereichen, u.a. wie im vorliegenden Fall im Modebereich. Dort sei es üblich, Buchstaben zur Kennzeichnung von Waren zu verwenden.

 

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