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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Hacker-Software auf Notebook außerordentlicher Kündigungsgrund

Das OLG Celle <link http: www.online-und-recht.de urteile hackersoftware-auf-dienst-laptop-verstoesst-gegen-das-urheberrecht-9-u-38-09-oberlandesgericht-celle-20100127.html _blank external-link-new-window>(Urt. . 27.01.2010 - Az.: 9 U 38/09) hat entschieden, dass das Herunterladen von Hacker-Software auf den dienstlichen Laptop einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt.

Der Kläger war Geschäftsführer bei der Beklagten. Eines Tages stellte diese fest, dass der Kläger auf seinen beruflichen Notebook Hacker-Software iSd. <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __95a.html _blank external-link-new-window>§ 95a Abs.3 UrhG heruntergeladen hatte. Daraufhin sprach sie die außerordentliche Kündigung aus.

Zu Recht wie die Celler Richter feststellten.

Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __95a.html _blank external-link-new-window>§ 95a Abs.3 UrhG sei derartige Software ausdrücklich verboten. Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __108b.html _blank external-link-new-window>§ 108b Abs.2 UrhG seien bestimmte Handlungen zudem strafbar.

Es bestehe die Gefahr, dass durch die Installation der illegalen Software der Mitarbeiter die Möglichkeit habe, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Daten zu erlangen. 

Zudem setze er die Beklagte durch sein Handeln der Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen aus.

All dies rechtfertige eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsführer-Vertrages.

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