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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Haftung des Host-Providers ab Kenntnis

Ein Host-Provider haftet ab Kenntnis für rechtswidrige Forums-Einträge auf einer Webseite, die von ihm gehostet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile host-provider-haftet-fuer-ehrverletzende-forumseintraege-6-w-1551-11-oberlandesgericht-muenchen-20110921.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 21.09.2011 - Az.: 6 W 155/11).

In einem Online-Forum, das von dem verklagten Provider gehostet wurde, schrieb ein Dritter ehrverletzende Äußerungen ("Dummschwätzer") über den Kläger. Der Kläger wies den Beklagten auf die Postings hin. Der antwortete:

"Hallo, es nicht mein Kunde, ich hoste es kostenfrei. Werde es trotzdem weiterleiten..."

Zudem erklärte der Anbieter über keinerlei Admin-Rechte für das Forum zu verfügen.

Der Kläger ging daraufhin gegen den Beklagten vor.

Die Münchener Richter bejahten den geltend gemachten Unterlassungsanspruch.

Da das Hosting-Unternehmen von den eindeutig rechtswidrigen Einträgen Kenntnis habe, sei es verpflichtet gewesen, aktiv zu werden. Dieser Verpflichtung sei es nicht nachgekommen.

Der Anbieter könne sich nicht darauf berufen, dass er lediglich der Provider ohne jegliche Administrationsrechte sei. Denn er habe nicht ausreichend dargelegt, dass er, aufgrund seiner Stellung als Provider, nicht in der Lage gewesen sei, auf den Inhalt der in das Forum eingestellten Inhalte Einfluss zu nehmen. Es fehle an jeder nachvollziehbaren Ausführung hierzu.    

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