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Kategorie: Wirtschaftsrecht

AG Münster: Haftung für Kreditkartendiebstahl bei Zurücklassen der Karte in Kofferraum

Wer seine Kreditkarte bei einem Strandbesuch im Auto zurücklässt, handelt grob fahrlässig und macht sich im Fall des Diebstahls schadensersatzpflichtig <link http: www.online-und-recht.de urteile zuruecklassen-der-kreditkarte-in-kofferraum-grob-fahrlaessig-61-c-389-10-amtsgericht-muenster-20100716.html _blank external-link-new-window>(AG Münster, Urt. v. 16.07.2010 - Az.: 61 C 389/10).

Der Beklagte war Inhaber einer Kreditkarte bei dem klägerischen Unternehmen. Der Beklagte fuhr in den Spanien-Urlaub und ließ bei einem längeren Strandaufenthalt seine Kreditkarte im Auto zurück. Diese wurde aus dem Auto gestohlen und ein Betrag iHv. 2.000,- EUR wurde abgebucht.

Die Klägerin wollte den Betrag vom Karteninhaber erstattet haben, da er sich durch das Zurücklassen der Karte schadensersatzpflichtig gemacht habe.

Das AG Münster bestätigte diese Ansicht.

Es sei allgemein bekannt, dass ein PKW innerhalb kürzester Zeit aufgebrochen werden könne. Zudem könne der Täter relativ ungestört vorgehen, weil der Parkplatz etwas abseits vom Strand gelegen und für die Besucher des Strandes nicht einsehbar gewesen sei.

Daher habe der Beklagte unter Berücksichtigung der AGB der Klägerin für sein grob fahrlässiges Verhalten zu haften.

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