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Kategorie: Markenrecht

EuGH: "ilink" als Marke nicht für Bereiche Software und Telekommunikation eintragbar

Der Begriff "ilink" ist markenrechtlich nicht schutzfähig für die Bereiche Telekommunikation und Software. Der durchschnittliche Verbraucher sieht in der Bezeichnung lediglich einen beschreibenden Gattungsbegriff und keine Herkunftsfunktion <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-ilink-im-bereich-software-und-telekommunikation-t-161-09-europaeischer_gerichtshof--20101216.html _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 16.12.2010 - Az.: T -161/09).

Der Begriff sei nicht ausreichend unterscheidungskräftig. Der durchschnittliche Verbraucher werde den Begriff "link" aus dem englischsprachigen ohne weiteres mit "verbinden" oder "Verbindung" übersetzen. Es sei dem Verbraucher auch durchaus bewusst, dass der Begriff  in der Datenverarbeitung oder in der Telekommunikation generell alltäglich verwendet werde.

Auch das vorangestellte "i" werde der Kunde als Hinweis darauf sehen, dass es sich um Produkte aus dem Bereich Internet handle. Diese werde er aber aufgrund des beschreibenden Gattungsbegriffes nicht einem speziellen Unternehmen zuordnen können.

 

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