Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Internet-Auskunftsanspruch auf für Offline-Rechteinhaber

Eine Rechteinhaber, der lediglich für den Video-Bereich die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Fernsehserie besitzt, kann gleichwohl einen Internet-Auskunftsanspruch nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 Abs.9 UrhG geltend machen (OLG München, Beschl. v. 15.01.2013 - Az.: 6 W 86/13).

Der Rechteinhaber besaß an einer Fernsehserie für den Video-Bereich die ausschließlichen Nutzungsrechte. Für den Online-Bereich standen ihm lediglich einfache Nutzungsrechte zu.

Als er sich auf einen Internet-Auskunftsanspruch  <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 Abs.9 UrhG berief, lehnte das LG München dieses Begehren ab. Da das Unternehmen für das Internet nur einfache Rechte innehalte, stünden ihm diese Ansprüche nicht zu.

In der Beschwerdeinstanz hob das OLG München diese Entscheidung auf und gab dem Rechteinhaber Recht. Auch wenn er nur für den Video-Bereich die ausschließlichen Nutzungsrechte habe, sei er gleichwohl er in seinen Interessen berührt und könne sich auf die Norm berufen.

Denn die Videoauswertung werde auf ganz erhebliche Probleme stoßen, wenn die Fernsehserie vorab kostenlos illegal im Internet zur Verfügung gestellt werde. Somit seien auch die Interessen des Rechteinhabers berührt, so dass er den Internet-Auskunftsanspruch geltend mache könne.

Rechts-News durch­suchen

02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
15. Dezember 2025
Ein Repost auf Instagram ohne Zustimmung des Rechteinhabers verletzt das Urheberrecht, da er als eigener, neuer Upload gilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen