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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Internet-Auskunftsanspruch auf für Offline-Rechteinhaber

Eine Rechteinhaber, der lediglich für den Video-Bereich die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Fernsehserie besitzt, kann gleichwohl einen Internet-Auskunftsanspruch nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 Abs.9 UrhG geltend machen (OLG München, Beschl. v. 15.01.2013 - Az.: 6 W 86/13).

Der Rechteinhaber besaß an einer Fernsehserie für den Video-Bereich die ausschließlichen Nutzungsrechte. Für den Online-Bereich standen ihm lediglich einfache Nutzungsrechte zu.

Als er sich auf einen Internet-Auskunftsanspruch  <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 Abs.9 UrhG berief, lehnte das LG München dieses Begehren ab. Da das Unternehmen für das Internet nur einfache Rechte innehalte, stünden ihm diese Ansprüche nicht zu.

In der Beschwerdeinstanz hob das OLG München diese Entscheidung auf und gab dem Rechteinhaber Recht. Auch wenn er nur für den Video-Bereich die ausschließlichen Nutzungsrechte habe, sei er gleichwohl er in seinen Interessen berührt und könne sich auf die Norm berufen.

Denn die Videoauswertung werde auf ganz erhebliche Probleme stoßen, wenn die Fernsehserie vorab kostenlos illegal im Internet zur Verfügung gestellt werde. Somit seien auch die Interessen des Rechteinhabers berührt, so dass er den Internet-Auskunftsanspruch geltend mache könne.

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