Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Internet-Portal-Betreiber haftet für Verstöße gegen Heilmittelwerbegesetz

Der Betreiber eines Internet-Shopping-Portals, der in seinem Informationsforum Werbung für die Antibabypille ermöglicht, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz, so das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-fuer-antibabypille-auf-online-shopping-portal-rechtswidrig-33-o-20212-07-landgericht-muenchen-20081104.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.11.2008 - Az.: 33 O 20212/07).

Die Beklagte unterhielt ein Online-Portal, auf dem die Teilnehmer in einem Forum selbständig Erfahrungsberichte zu verschiedenen Themen hochladen konten. Zudem stellte sie mit Hilfe einer Suchmaschine Preisvergleiche zu verschiedenen Waren bereit. Das Portal wurde durch automatisch eingeblendete Werbung finanziert. Auch war es Händlern möglich, im Rahmen des Preisvergleichs auf ihren eigenen Online-Shop hinzuweisen..

In dem Internetforum fanden sich folgende Beiträge:

"Die Antibabypille XY, jetzt günstig bei ihrer Online-Apotheke bestellen!"

"Die Antibabypille XY, in der Hitliste der besten Antibabypillen!"

Direkt darunter befand sich eine Auflistung von Angeboten unter Angabe des jeweiligen Preises.

Der Kläger hielt die Werbung für rechtswidrig. Es werde gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen, wofür die Beklagte als Betreiberin des Internetportals verantwortlich sei.

Zu Recht wie die Münchener Richter entschieden.

Die Beklagte hafte für die Wettbewerbsverstöße als Täterin. Es liege eine Wettbewerbsverletzung vor, weil außerhalb von Fachkreisen für ein verschreibungspflichtiges Medikament geworben werde.

Denn sie nehme als Betreiberin auf die Anordnung der Veröffentlichungen unmittelbaren Einfluss und sei daher verantwortlich.

Insbesondere durch die Art und Weise der Platzierung der Werbeaussage beeinflusse die Beklagte, wie die Aussage beim Verbraucher ankomme.

 

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen