Wird der Veröffentlichungstermin eines neuen Buches bewusst falsch in der Werbung angegeben, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt und es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-falschen-erscheinungsdatum-eines-buches-irrefuehrend-5-w-76-09-oberlandesgericht-hamburg-20090727.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 27.07.2009 - Az.: 5 W 76/09).
Die Beklagte, eine Buchhandlung, warb bewusst mit einem falschen Lieferdatum für ein Buch. Die Klägerin, ein Verlag, sah hierin eine Täuschung der potentiellen Käuferschaft und ging gegen die Werbung vor.
Die Hamburger Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.
Durch die Fehlinformation werde beim Verbraucher eine falsche Erwartungshaltung erweckt und dieser in die Irre geführt.
Das Handeln der Buchhandlung sei somit rechtswidrig.