Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Irreführende Reklame bei zu frühem Erscheinungsdatum eines Buches

Wird der Veröffentlichungstermin eines neuen Buches bewusst falsch in der Werbung angegeben, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt und es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-falschen-erscheinungsdatum-eines-buches-irrefuehrend-5-w-76-09-oberlandesgericht-hamburg-20090727.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 27.07.2009 - Az.: 5 W 76/09).

Die Beklagte, eine Buchhandlung, warb bewusst mit einem falschen Lieferdatum für ein Buch. Die Klägerin, ein Verlag, sah hierin eine Täuschung der potentiellen Käuferschaft und ging gegen die Werbung vor.

Die Hamburger Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.

Durch die Fehlinformation werde beim Verbraucher eine falsche Erwartungshaltung erweckt und dieser in die Irre geführt.

Das Handeln der Buchhandlung sei somit rechtswidrig.

 

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen