Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Kein ausreichender Inlandsbezug bei urheberrechtswidrigen Webseiten in ausländischer Sprache

Es besteht kein ausreichender Inlandsbezug bei urheberrechtswidrigen Webseiten in ausländischer Sprache. Es genügt nicht, wenn sich der Blog-Anbieter, bei dem die einzelnen Accounts gehostet werden, auch an Deutsche richtet <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-ausreichender-inlandsbezug-bei-de-domains-mit-inhalten-in-nicht-deutscher-sprache-landgericht-hamburg-20160617 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2016 - Az.: 308 O 161/13).

Die Klägerin, eine Fotografin, begehrte Unterlassung und Schadensersatz, da mehrere ihrer Bilder online ohne Erlaubnis veröffentlicht wurden.

In Anspruch nahm sie den Blog-Anbieter B, der seinen Sitz in den USA hatte. Hier hatten mehrere Nutzer auf unterschiedlichen Account Fotos der Klägerin ohne Erlaubnis veröffentlicht.

Der Anbieter B richtete seine Leistungen auch nach Deutschland aus. Die einzelnen Seiten der Nutzer hingegen waren durchgehend in ausländischer Sprache gehalten, so z.B. in französisch, portugiesisch oder italienisch.

Das LG Hamburg hat einen ausreichend Inlandsbezug verneint.

Es reiche nicht aus, dass der Diensteanbieter sich mit seinen Leistungen an Deutsche wende. Entscheidend sei vielmehr, ob die betreffenden Webseiten, auf denen die Bilder publiziert worden seien, auch auf deutsche Nutzer ausgerichtet seien.

Das Gericht wies die Klage daher ab.

Rechts-News durch­suchen

27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen