Die Frage, inwieweit ein ausgeschiedenes Mitglied eines Internet-Forums einen Löschungsanspruch hinsichtlich seiner Postings hat, wird seit längerem kontrovers diskutiert. Siehe dazu auch unseren Law-Vodcast <link http: www.law-vodcast.de loschungspflichten-im-internet-bei-ausscheiden-eines-forum-mitglieds _blank external-link-new-window>"Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds".
Nun hat das AG Ratingen <link http: www.foren-und-recht.de urteile kein-loeschungsanspruch-von-beitraegen-in-internetforum-8-c-486-10-amtsgericht-ratingen-20110629.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.06.2011 - Az.: 8 C 486/10) entschieden, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Löschung von Beiträgen besteht.
Nur dort, wo das Posting des Users urheberrechtlich geschützt sei oder personenbezogene Daten enthalte, müsse der Forumsbetreiber aktiv werden. Ein Löschungsanspruch besteht somit ausnahmsweise aus urheber- oder datenschutzrechtlichen Gründen.