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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Kein unlauteres Preisdumping durch Verkauf von Konzerttickets unter Einstandspreis

Das LG Hamburg (Urt. v. 23.11.2011 - Az.: 315 O 80/11) hat eine Klage des Verbands der deutschen Konzertdirektionen e.V. gegen die HamburgMusik gGmbH wegen unlauteren Preisdumpings abgewiesen.

Die beklagte HamburgMusik gGmbH, an der die Freie und Hansestadt Hamburg knapp 96% hält, hatte die Eintrittskarten für eine Konzertreihe zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten. Der Verband sah hierin einen Wettbewerbsverstoß, da das Vorgehen der Beklagten darauf ausgerichtet sei, Wettbewerber vom Markt zu verdrängen.

Dies Hamburger Richter waren anderer Ansicht. Preisunterbietungen seien als Form des Wettbewerbs grundsätzlich zulässig. Ein Wettbewerbsverstoß könne erst dann angenommen werden, wenn die Unterbietung gezielt dazu eingesetzt werde, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Dies sei hier nicht ersichtlich.

Eine unlautere Verdrängungsabsicht der HamburgMusik gGmbH könne nicht angenommen werden.  Vielmehr gebe es für die Kostenunterdeckung einen sachlich gerechtfertigten Grund. Das Angebot solle hierdurch besonders attraktiv gestaltet und dadurch neue Zuschauerkreise erschlossen werden.

Letzteres sei nur bei relativ niedrigen Eintrittspreisen und einem zugkräftigen, attraktiven Programm mit bekannten Musikern möglich. Ziel sei es, dass die neu gewonnenen Zuschauer später weitere Konzerte besuchten. Dies könnten dann genauso Konzerte von privaten Veranstaltern wie auch von der Beklagten selbst sein.

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