Es stellt keine Markenverletzung dar, wenn Amazon bei Eingabe eines Suchbegriffs auf dem Online-Portal nicht nur die Ergebnisse zum eigentlich gesuchten Produkt präsentiert, sondern zugleich auch Waren mit einer teil-identischen Bezeichnung (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.04.2018 - Az.: 6 W 11/18).
Die Klägerin vertrieb Schuhe unter den bekannten Labels "Birki" und "Birkenstock". Bei Eingabe des Suchbegriffs "Birki" auf der Online-Plattfom zeigte Amazon nicht nur "Birki"-Produkte, sondern zugleich "Birkenstock"-Ware an.
Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte und klagte auf Unterlassung. Das OLG Frankfurt a.M. lehnte den Anspruch ab.
Die Herkunftsfunktion der Marke sei bereits deswegen nicht berührt, weil beide Produkte von der Klägerin stammten und der Verkehr somit nicht über die Herkunft der Ware fehlgeleitet werde.
Auch die Werbefunktion sei nicht beeinträchtigt. Die Klägerin habe hinzunehmen, dass bei teil-identischen Begriffen andere Produkte als Suchergebnisse mit angezeigt würden.
Ebensowenig sei die Investitionsfunktion betroffen. Eine Beeinträchtigung der Investitionsfunktion käme, so die Richter, beispielsweise dann in Betracht, wenn der jeweilige Markeninhaberin beabsichtige, mit dem Kennzeichen ein bestimmtes Image aufzubauen, das sich von dem Ruf anderer Markenprodukte des Unternehmens deutlich abhebe.
Im vorliegenden Fall habe die Klägerin zwar ein solches unterschiedliches Markenimage behauptet, nämlich, dass die Marke "Birki" auf ein jüngeres Publikum ausgerichtet sei. Diese Darstellung sei jedoch durch die Präsentation auf der eigenen Webseite widerlegt worden, denn dort bringe die Klägerin die beiden Warengruppen selbst in einen unmittelbaren Zusammenhang, Insofern sei auch die Investitionsfunktion nicht verletzt.