Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BGH: Keine Verwechslungsgefahr zwischen der "Augsburger Puppenkiste" und der "Leipziger Puppenkiste"

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile augsburger-puppenkiste-und-leipziger-puppenkiste-nicht-verwaechslungsfaehig-i-zr-200-06-bundesgerichtshof--20081218.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.12.2008 - Az.: I ZR 200/06) hat entschieden, dass zwischen den Marken "Augsburger Puppenkiste" und "Leipziger Puppenkiste" keine Verwechslungsgefahr besteht.

Das berühmte Augsburger Puppenspielhaus sah sich durch das erst zeitlich später eingetragene Kennzeichen "Leipziger Puppenkiste" in seinen geschützten Markenrechten verletzt.

Zu Unrecht wie die BGH-Richter betonen.

Der Bestandteil "Puppenkiste" sei ein Allgemeinbegriff und daher für die Marke nicht prägend. Erst durch die Verbindung mit dem Ortsnamen erlange die Marke ihre Kennzeichnungskraft. Auch nur in dieser Form - nämlich als "Augsburger Puppenkiste" - kenne der durchschnittliche Verbraucher den Begriff. 

Es bestehe daher keine Gefahr, dass eine Verwechslung mit dem Schlagwort "Leipziger Puppenkiste" stattfinde, da durch den unterschiedlichen Ort ein gänzlich unterschiedlicher Eindruck bei der Allgemeinheit erweckt werde.

 

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen