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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Konzertagentur darf Internet-Buchungsgebühr nicht als Teil des Ticketpreises angeben

Einer Online-Konzertagentur ist es verboten, eine bei ihr verbleibende Buchungsgebühr als Teil des Ticketpreises auszugeben, so das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile angabe-online-buchungsgebuehr-als-teil-des-ticketpreises-wettbewerbswidrig-5-u-162-07-kammergericht-berlin-20090227.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.02.2009 - Az.: 5 U 162/07). Denn  darin liege eine wettbewerbsrechtliche Irreführung des Verbrauchers.

Beide Parteien waren Konzertagenturen. Die Beklagte bewarb auf ihrem Online-Portal ihre Karten unter anderem mit dem Hinweis:

"Hinweis: Im Ticketpreis ist eine Buchungsgebühr von 2,00 EUR enthalten"

Die Klägerin sah hierin eine unzulässige Täuschung des Publikums, denn es werde der Eindruck erweckt, der Ticketpreis sei der auf Konzertkarte abgedruckte Preis.

Die Berliner Richter verurteilten die Beklagte zur Unterlassung.

Der potentielle Kunde verstehe den Preishinweis so, dass der Ticketpreis derjenige sei, der bereits auf den Karten abgedruckt sei und somit zwingend vom jeweiligen Veranstalter vorgegeben werde. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass er die Buchungsgebühr in jedem Fall zu zahlen habe, da der Gesamtpreis fix sei.

Dies führe dazu, dass der Verbaucher zwischen den einzelnen Anbietern nicht mehr vergleiche, denn er denke, der Preis sei überall der gleiche. Insoweit sei die Irreführung besonders wettbewerbsbezogen, denn sie beeinflusse ganz erheblich und negativ zu Lasten der Kunden den Preiswettbewerb zwischen den einzelnen Konzertagenturen.

 

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