in Apotheker darf sich in einem Leserbrief, der in einer Apotheker-Zeitung abgedruckt ist, abwertend über ein ausländisches Pharma-Unternehmen und dessen Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen äußern, so das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile apotheker-darf-sich-abwertend-in-leserbrief-aeussern-5-w-95-09-kammergericht-berlin-20090818.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 18.08.2009 - Az.: 5 W 95/09).
Der Beklagte, ein Apotheker, hatte in in einem Leserbrief an eine Apotheken-Zeitung über ein ausländisches Pharma-Unternehmen geschrieben:
"Bundesweit erhält ein Garagenvertrieb mit Kartoffelpresse in Spanien den Zuschlag."
Die so titulierte Firma klagte daraufhin gerichtlich auf Unterlassung.
Zu Unrecht wie die Berliner Richter nun entschieden.
Die Äußerung sei durch die freie Meinungsäußerung gedeckt, auch wenn sie einen geschäftlichen Kontext habe. Ebenso wenig sei die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten.
Auch gebe es einen sachlichen Anknüpfungspunkt für die Äußerungen, denn sie beträfen die Frage, ob und unter welchen preislichen Umständen bestimmte Medikamente durch das Pharma-Unternehmen lieferbar seien.