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Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: Liste jugendgefährdender Medien bleibt geheim

Nach einer aktuellen Entscheidung des VG Köln (Urt. v. 04.07.2013 - Az.: 13 K 7107/13) besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Liste der jugendgefährdender Medien.

Der klägerische Anwalt begehrte die Übersendung der Liste der jugendgefährdenden Medien. Diese Informationen seien u.a. für seine berufliche Tätigkeit notwendig.

Das VG Köln lehnte den begehrten Anspruch ab.

Es bestehe ein begründetes Interesse daran, die Liste geheim zu halten. Durch die Nicht-Veröffentlichung solle die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

Würden die Daten an den Kläger übergeben, bestehe abstrakt die Gefahr, dass Kinder oder Jugendlichen Zugang zu diesen Informationen erhielten. Dadurch würde gerade der beabsichtigte Zweck - der Schutz der Jugend - unterlaufen. Insofern bestehe an der Geheimhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse, so dass der Auskunftsanspruch des Klägers abzulehnen sei.

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