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OLG Dresden: Google AdWords keine Markenverletzung - VOLLTEXT

Die Entscheidung des OLG Dresden (Urt. v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05) liegt nun im Volltext vor.

OLG Dresden: Urteil v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05

Leitsätze:
1. Eine bloß aus generischen Begriffen oder Zahlen zusammengesetzte Wortmarke muss, um als solche erkannt zu werden und somit geschützt zu sein, auf andere Weise als durch reine Nutzung der Wortmarke (hier: Google AdWords) bekannt gemacht werden.

2. Die Wort/Bildmarke "Plakat 24" ist nur in dem Umfang ihrer eingetragenen Darstellung geschützt. Eine optische Darstellung kann nicht in eine Suchliste (hier: Google AdWords) eingetragen werden, diese reagiert nur auf eine eingegebene Zahlenfolge. Es scheidet somit eine Markenverletzung aus

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