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Kategorie: Allgemein

LG Braunschweig: Google AdWords sind Markenverletzung / Option "weitgehend passend Keywords"

Das LG Braunschweig hat in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschl. v. 04.02.2008 - Az.: 9 0 294/08 (26)) und (Beschl. v. 04.02.2008 - Az.: 9 0 296/08 (28)) entschieden, dass die Benutzung fremder Kennzeichen als Google AdWords Markenverletzungen sind. Das Gericht hat sich dabei vor allem auch über die Option "weitgehend passende Keywords" geäußert:

"1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.

2. Der Inserent von Google AdWords ist für die von Google vorgenommen Zuordnungen verantwortlich. Dies gilt jedenfalls für die Fälle, in den das geschützte Zeichen in der Liste der "weitgehend passenden Keywords" steht, die von Google automatisch als Standardoption vorgegeben wird.

3. Erscheint die geschaltete Anzeige bei Google AdWords aufgrund (leicht) falscher oder abweichender Schreibwesen auch dann, wenn weder in der eigenen Keywordliste selbst noch in der erweiterten Liste der Begriff steht, beginnt eine Verantwortlichkeit des Inserenten erst ab Kenntnis. Der Inserent ist in einem solchen Fall jedoch verpflichtet, das Problem nach Kenntniserlangung durch Eingabe eines "auszuschließenden Keywords" zu verhindern. Andernfalls haftet er auf Unterlassung."

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