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Kategorie: Markenrecht

OLG Köln: Markenrechtlich geschütztes Bogner-Zeichen "B" darf nicht von anderer Modefirma genutzt werden

Verwendet eine Modefirma in ihrem Logo den Großbuchstaben "B", welches von dem Buchstaben "G" umschlungen ist, dann liegt hierin eine Markenrechtsverletzung des geschützten Bogner-Zeichens "B", so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile verwechslungsgefahr-des-bogner-zeichens-b-in-anderem-grossbuchstaben-6-u-44-09-oberlandesgericht-koeln-20091014.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.10.2009 - Az.: 6 U 44/09). Gerade im Bereich der Mode ist es üblich auch einzelne oder wenige Großbuchstaben für den Markennamen zu verwenden, so dass eine Verwechslungsgefahr gegeben ist.

Bei der Klägerin handelte es sich um das international tätige Modeunternehmen Bogner. Für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen war der Großbuchstabe "B" für die Klägerin eingetragen. Bei der Beklagten handelte es sich ebenfalls um eine Modefirma, deren Logo aus den Buchstaben "B" und einem Großbuchstaben "G" bestand.

Die Klägerin sah hierdurch ihre Markenrechte verletzt, weil die Marken ihrer Ansicht nach zum Verwechseln ähnlich seien. Daher ersuchte sie gerichtliche Hilfe.

Diese Kölner Richter bestätigten diese Ansicht und bejahten einen Unterlassungsanspruch.

Gerade in der Modewelt sei es durchaus üblich, dass die Namen und Logos der Unternehmen aus einzelnen Großbuchstaben bestehen würden. Insofern würde das durchschnittliche Publikum hierin auch keinen beschreibende Sachangabe sehen, sondern einen Herkunftsnachweis. 

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