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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Mitverantwortlichkeit von Google für unzulässige Äußerungen auf Blogspot.com

Google haftet als Mitstörer, wenn das Unternehmen trotz Kenntnis rechtswidrige Blog-Einträge Dritter auf Blogspot.com/Blogger.com nicht löscht <link http: www.online-und-recht.de urteile google-haftet-fuer-rechtswidrige-aussagen-dritter-auf-blogspot-com-ab-kenntnis-27-o-335-11-landgericht-berlin-20110612.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 12.06.2011 - Az.: 27 O 335/11).

Ein Dritter hatt sich auf der Plattform Blogspot.com/Blogger.com ein Blog eingerichtet und veröffentlichte dort unwahre und ehrverletztende Äußerungen über den Kläger. Dieser schrieb den Plattform-Betreiber Google an, der jedoch nicht reagierte.

Daraufhin erwirkte er vor dem LG Berlin eine einstweilige Verfügung.

Das Berliner Gericht bejahte eine Mitverantwortlichkeit von Google, da die Firma trotz Kenntnis der Rechtsverletzungen die Beiträge in dem Blog den User nicht gesperrt hatte.

Blogspot.com und die Haftung des Suchmaschinen-Riesen war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sowohl das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-von-blogspot-bei-rechtswidrigen-blog-eintraegen-der-user-7-u-70-09-oberlandesgericht-hamburg-20100302.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 70/09) als auch das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-von-blogspot-com-fuer-urheberrechtsverletzungen-seiner-user-ab-kenntnis-28-o-402-10-landgericht-koeln-20101228.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.12.2010 - Az.: 28 O 402/10) haben ebenfalls eine Haftung ab Kenntnis von Blogspot.com bejaht.

 

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