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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Musikindustrie-Mitarbeiter trotz Entlohnung für Hörvergleich bei P2P-Rechtsverletzung unparteiisch

Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile mitarbeiter-einer-ermittlungsfirma-bei-p2p-rechtsverletzungen-nicht-zwingend-parteiisch-6-w-95-09-oberlandesgericht-koeln-20090911.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.09.2009 - Az.: 6 W 95/09) hat entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ermittlungsfirma, die sich mit Urheberrechtsverletzungen im Internet beschäftigt, nicht automatisch parteiisch ist.

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung um eine P2P-Urheberrechtsverletzung legte die Klägerin, Inhaberin der Nutzungsrechte an dem Musikwerk, die eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters einer Ermittlungsfirma vor, die sich auf die Verfolgung von Online-Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hatte.

In dieser Erklärung versicherte der Mitarbeiter, dass er die betreffenden Musikdateien heruntergeladen und sich angehört habe, so dass er sicher sein könne, dass es sich bei den Dateien um die Werke der Klägerin handle.

Die Kölner Richter stuften die Erklärung als taugliches Beweismittel ein. Auch wenn es sich um den Angestellten einer Ermittlungsfirma handle, der für seine Tätigkeit eine Vergütung erhalte, ergebe sich nicht daraus automatisch eine Parteilichkeit der Aussage. Alleine durch diesen Umstand werde die Glaubwürdigkeit nicht in Zweifel gezogen.

Nach Auffassung der Richter sei nämlich kein Grund erkennbar, warum der Mitarbeiter ein Interesse daran haben sollte, Unterlassungsansprüche gegen Dritte durchsetzen zu lassen, die keine Rechte der Klägerin verletzt hätten.

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