Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Thema:Online

AG Rostock: E-Cards im Wahlkampf

Das AG Rostock hat vor kurzem eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit von E-Cards im Wahlkampf getroffen:

1. Die Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung des Empfängers stellt eine unzumutbare Belästigung dar und verletzt die Persönlichkeitsrechte des Empfängers

2. Auch das Werben für die politischen Ziele von Parteien durch Übersenden von Newslettern stellt Werbung dar.

3. Eine grundsätzlich unzulässige Handlung wie das Zusenden von E-Mail-Werbung wird nicht dadurch rechtmäßig, dass der Empfänger die Beeinträchtigung durch eigene Abwehrmaßnahmen hätte verhindern können.

Urteil v. 28.01.2003 (43 C 68/02)
 

Rechts-News durch­suchen

02. Juli 2026
Ein Listeigner scheitert mit seiner Datenschutzbeschwerde, weil erworbene Kunden-E-Mail-Adressen keine eigenen personenbezogenen Daten sind.
ganzen Text lesen
01. Juli 2026
Ein Instagram-Post kann einen Deutschlandbezug begründen, wenn die unerlaubte Bildnutzung die wirtschaftlichen Interessen und Kundenbeziehungen eines…
ganzen Text lesen
30. Juni 2026
Nach einem Hackerangriff muss eine Social-Media-Plattform unverzüglich handeln und den Zugriff auf den User-Account aus Schutzgründen (vorübergehend)…
ganzen Text lesen
30. Juni 2026
Die Videoplattform TikTok haftet nur dann für fremde Urheberrechtsverletzungen, wenn ein eindeutiges Löschverlangen vorliegt und die Rechtekette…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen