Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Krombacher-Regenwald-Werbung wettbewerbswidrig

Jeder kennt sie, die Regenwald-Werbung der Biermarke Krombacher:

"Mit jedem verkauften Kasten Krombacher schützen Sie 1 qm Regenwald in Dzanga Sangha".

Das OLG Hamm (Urt. v. 12. 11. 2002 - 4 U 109/02) hat nun entschieden, dass diese Werbung gegen § 1 UWG und § 3 UWG verstößt und somit wettbewerbswidrig ist.

Es handle sich um einen Fall der gefühlsbetonten Werbung, die nach ständiger Rechtsprechung nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist ( vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 6.2.2002 - Az.: 1 BvR 952/90; 1 BvR 2151/96). Darunter werden die Fälle erfasst, in denen mit der Werbung für die Waren zugleich an das Mitleid, die Hilfsbereitschaft oder die soziale Verantwortlichkeit des Umworbenen appelliert wird.

Zwar sei es prinzipiell mit den guten Sitten im Wettbewerb zu vereinbaren, den Umweltschutz - wie hier geschehen - an den Verkauf der Ware zu koppeln. Denn grundsätzlich müsse ein Wettbewerber auch mit seinem sozialen Engagement werben dürfen.

Die Richter haben aber im vorliegenden Fall beanstandet, dass die Regenwald-Werbekampagne nicht transparent genug sei und der Verbraucher daher Gefahr laufe, enttäuscht zu werden. Der Kunde wisse bei dieser Art von Werbung letzten Endes nicht, was er neben dem Kasten Bier für sein Geld erhalte. Zwar werbe man mit der Rettung eines 1 qm Regenwaldes geworben, dies sei aber nur sprichwörtlich zu verstehen, denn der Regenwald lasse sich auf diese Weise nicht schützen. Es bleibe daher im Dunkeln, in welcher Weise dieses Bild vom quadratmeterweisen Schutz des Regenwalds zu deuten sei. Es gebe eine Vielzahl von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten.

Die Beklagte konnte auch auf Rückfrage selber nicht substantiiert darlegen, wie der versprochene Schutz gewährleistet werden sollte.

Die Beklagte mache sich daher die Spendenbereitschaft vieler Menschen zu Nutze, um ihren eigenen Bierabsatz zu fördern, ohne klar offenlegen zu können, wie das soziale Engagement aussehe. Ein solches Verhalten sei sowohl ein Verstoß gegen die guten Sitten als auch eine Irreführung des Verbrauchers.
 

Rechts-News durch­suchen

04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen
02. November 2026
Wenn Händler ihre Kunden bei Mängeln pauschal an den Hersteller verweisen, täuschen sie diese über ihre Gewährleistungsrechte und handeln…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen