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| 18.07.2003 LG Rostock: E-Card-Entscheidung rechtskräftig | |
neu: Diese Infos vorlesen Eine der ersten gerichtlichen Entscheidungen, die das Thema "E-Card und Spam" betrafen (AG Rostock, Urt. v. 28.01.2003 - Az.: 43 C 68/02), hat nun seinen endgültigen Abschluss gefunden und ist damit rechtskräftig. Das LG Rostock (Beschl. v. 24.06.2003 - Az.: 1 S 49/03) hat entschieden, dass die Berufung durch die Gegenseite aus formalen Gründen unzulässig ist (=Nichterreichen der Berufungssumme). Inzwischen liegen mehrere Entscheidungenz zu diesem Thema vor. Vor allem das Problem der Mithaftung des jeweiligen Portal-Betreibers wird kontrovers diskutiert. Vgl. hierzu die Aufsätze von RA Dr. Bahr: Portal-Betreiber haftet als Mitstörer bei E-Card-Spam http://www.drweb.de/netlife/online_recht_grusskarten.shtml OLG Koblenz Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam? http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20030625153456.html Änderung der SPAM-Rechtslage durch Reform des Wettbewerbsrechts? http://www.drweb.de/netlife/online_recht_spam.shtml Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20030718000154.html | |
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