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Diplomarbeit zur Vorratsspeicherung von ISP-Verbindungsdaten

Die datenschutzrechtliche Problematik bei der Speicherung von Verbindungsdaten durch den Internet Service Provider (ISP), den Webmaster oder einen Dritten ist trotz ihrer wichtigen Bedeutung nach wie vor für alle Beteiligten häufig ein Buch mit sieben Siegeln, vgl. dazu RA Dr. Bahr: IP-Speicherung durch Webseiten-Betreiber rechtlich zulässig?.

Erst vor kurzem haben die Bundesländer Bayern und Thüringen "im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern" im Bundesrat eine neue Gesetzesinitiative eingereicht, wonach bestimmte Internet-Daten ein halbes Jahr gespeichert werden dürfen, vgl. die Kanzlei-Info v. 22.11.2003.

Nun haben Bianca Uhe und Jens Herrmann über genau dieses Thema ihre Diplomarbeit geschrieben: "Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat durch Internet Service Provider",

Die Diplomarbeit kann hier kostenlos heruntergeladen (PDF, 1.5 MB) werden. Siehe dazu auch den Telepolis-Artikel von Jens Herrmann.

Die Autoren fassen die Ergebnisse ihrer Arbeit wie folgt zusammen:
"In der Arbeit kamen wir zu dem Ergebnis, dass gegen eine Vorratsdatenspeicherung im Internet nicht nur massive verfassungsrechtliche Bedenken sprechen, sondern dass sie auch extrem teuer für Internet Service Provider ist und außerdem mit verhältnismäßig geringem Aufwand umgangen werden kann."

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