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BKA: Lagebild zur IuK-Kriminalität 2002

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat vor kurzem das "Bundeslagebild Informations- und Kommunikations (IuK)-Kriminalität 2002" vorgelegt (Download hier, PDF, 175 KB).

Generell ist dem Bericht zu entnehmen, dass die IuK-Kriminalität seit Jahren an Bedeutung zunimmt. Hinsichtlich der einzelnen Delikte ergibt sich ein unterschiedliches Bild.

Einen Schwerpunkt bilden die Betrugsfälle mit 0190-Dialer-Programmen (S. 20ff.):

"Grund für die überhöhten Gebühren waren in den meisten Fällen so genannte Dialer-Programme. Bei den im Rahmen des IuK-Meldedienstes bekannt gewordenen Sachverhalten scheiterte der Nachweis einer Straftat jedoch in der Regel entweder daran, dass ein Fehlverhalten des Geschädigten zumindest nicht ausgeschlossen werden konnte oder die tatsächlichen Umstände des Dateidownloads sowie die Funktionsweise der Software nicht mehr nachvollziehbar waren." (S. 20).

Und weiter:

"Der Nachweis einer Täuschungshandlung durch den Betreiber einer Webseite kann ohne zeitnahe Dokumentation insbesondere dann nicht erbracht werden, wenn die einschlägigen Seiten (...) regelmäßig verändert werden."

Im Jahr 2001 wurden 305 Fälle gemeldet, ein Jahr später hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt (779 Fälle). Der Schadensbetrag pro Fall lag zwischen 30 und 250 Euro.

Weitere IuK-Delikte, die der Bericht behandelt, sind der Missbrauch von Telefonanlagen, das Ausspähen von Daten, Computersabotage und Datenveränderung. Insgesamt beläuft sich der Gesamtschaden durch die Straftaten auf ca. 85 Mio. Euro, wobei hier eine nicht unerhebliche Dunkelziffer unberücksichtigt geblieben ist.

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